TNSystem FakturaDigitale Büroorganisation

KOSTENLOS · OHNE REGISTRIERUNG

Kostenlose Tools für Rechnungen und E‑Rechnungen

Nutzen Sie praktische Online-Werkzeuge rund um Rechnungen, E‑Rechnungen, Zahlungsfristen und Mahnungen – kostenlos und ohne Registrierung.

Ihre Daten bleiben bei Ihnen.Dateien und Eingaben werden ausschließlich lokal in Ihrem Browser verarbeitet und nicht hochgeladen.

E‑RECHNUNG

E‑Rechnung prüfen und anzeigen

Wählen Sie eine XML-Datei im Format XRechnung/UBL oder Cross Industry Invoice. Die Schnellprüfung zeigt zentrale Rechnungsdaten und fehlende Kernangaben.

  • Verarbeitung ausschließlich im Browser
  • Maximale Dateigröße: 5 MB
  • Keine Speicherung oder Übertragung

Nach der Auswahl erscheinen hier die erkannten Rechnungsdaten.

Schnellprüfung, keine vollständige EN‑16931-/Schematron-Validierung und keine Rechts- oder Steuerberatung.

ZAHLUNGSFRIST

Zahlungsziel berechnen

Berechnen Sie das kalendarische Fälligkeitsdatum aus Rechnungsdatum und vereinbarter Zahlungsfrist.

Rechnungsdatum und Frist eingeben.

Vereinbarungen, Zugang der Rechnung sowie Wochenenden und Feiertage können die rechtliche Beurteilung beeinflussen.

PFLICHTANGABEN

Rechnungsangaben prüfen

Markieren Sie die Angaben, die in Ihrer Rechnung vorhanden sind. Die Checkliste orientiert sich an § 14 Abs. 4 UStG für reguläre Rechnungen.

Markieren Sie alle vorhandenen Angaben.

Sonderfälle, Kleinbetragsrechnungen, Gutschriften, Reverse Charge und branchenspezifische Pflichten benötigen eine gesonderte Prüfung.

SEPA-ÜBERWEISUNG

Rechnungs-QR-Code erstellen

Erzeugen Sie einen EPC-konformen QR-Code, den viele Banking-Apps als SEPA-Überweisung einlesen können.

Nach der Eingabe wird der QR-Code lokal erzeugt.

Kontrollieren Sie Empfänger, IBAN, Betrag und Verwendungszweck vor jeder Überweisung in Ihrer Banking-App.

ZAHLUNGSVERZUG

Mahn- und Verzugszinsen berechnen

Berechnen Sie mögliche Verzugszinsen tagegenau. Änderungen des Basiszinssatzes innerhalb des Zeitraums werden berücksichtigt.

Betrag und Zeitraum eingeben.

Die Berechnung setzt einen eingetretenen Zahlungsverzug voraus. Sie ersetzt keine Prüfung des Einzelfalls. Eine mögliche 40‑Euro-Pauschale im B2B-Bereich ist nicht eingerechnet.