Allgemeine Geschäftsbedingungen
TNSystem Faktura Allgemeine Geschäftsbedingungen
TNSystem Faktura Fassung vom 29. Juli 2026
§ 4 Registrierung, Prüfung und Vertragsschluss
- Die Darstellung von TNSystem Faktura auf der Website oder in Werbeunterlagen stellt noch kein verbindliches
Vertragsangebot dar.
- Der Kunde gibt durch Abschluss des elektronischen Registrierungs- oder Bestellvorgangs ein verbindliches
Angebot auf Abschluss eines Vertrags über die Nutzung von TNSystem Faktura ab.
- Der Anbieter ist berechtigt, Registrierungen vor der endgültigen Freischaltung zu prüfen. Der Anbieter kann eine
Registrierung ohne Angabe von Gründen ablehnen, solange noch kein Vertrag zustande gekommen ist. Zwingende gesetzliche Bestimmungen bleiben unberührt.
- Der Vertrag kommt zustande durch:
a) eine ausdrückliche Auftragsbestätigung, b) die endgültige Freischaltung des Kundenkontos oder c) den Beginn der regulären Leistungserbringung, je nachdem, welches Ereignis zuerst eintritt.
- Eine automatisch erzeugte Eingangs- oder Registrierungsbestätigung stellt noch keine Vertragsannahme dar,
sofern sie nicht ausdrücklich als Auftragsbestätigung bezeichnet ist.
- Bei einer unmittelbar freigeschalteten Selbstregistrierung im Free-Tarif kommt der Vertrag grundsätzlich mit der
Freischaltung des Kundenkontos zustande. Die Bezeichnung „Free“ bedeutet ausschließlich, dass keine monatliche Grundgebühr geschuldet ist. Kostenpflichtiger Mehrverbrauch oder kostenpflichtige Zusatzleistungen können dennoch anfallen, wenn der Kunde diese vor der Ausführung ausdrücklich bestätigt.
- Unabhängig vom Zustandekommen des Vertrags ist der Anbieter berechtigt, die Registrierungsdaten, die
Unternehmereigenschaft, die technische Nutzung und sonstige für die Vertragsdurchführung erforderliche Angaben innerhalb von 14 Kalendertagen nach der erstmaligen Freischaltung des Kundenkontos zu überprüfen.
- Der Anbieter besitzt während dieses Prüfungszeitraums ein vertragliches Sonderkündigungsrecht. Er kann den
Vertrag innerhalb von 14 Kalendertagen nach der erstmaligen Freischaltung des Kundenkontos ohne Angabe von Gründen mit sofortiger Wirkung kündigen.
- Die Sonderkündigung wird in Textform, insbesondere per E-Mail an die zuletzt im Kundenkonto hinterlegte
geschäftliche E-Mail-Adresse, erklärt. Maßgeblich für die Einhaltung der Frist ist der rechtzeitige Versand der Kündigung durch den Anbieter.
- Mit Zugang der Sonderkündigung endet die Berechtigung zur produktiven Nutzung des Portals. Der Anbieter
darf insbesondere die Erstellung, Finalisierung, Änderung und Versendung weiterer Dokumente sperren.
- Soweit keine rechtlichen, technischen oder sicherheitsbezogenen Gründe entgegenstehen, erhält der Kunde
nach einer Sonderkündigung für einen Zeitraum von 14 Kalendertagen einen ausschließlich lesenden Zugang oder eine andere angemessene Möglichkeit, seine bis dahin gespeicherten Rechnungen, Dokumente und Daten zu exportieren. Ein Anspruch auf die weitere produktive Nutzung des Portals besteht während dieses Zeitraums nicht.
- Bestehen konkrete Anhaltspunkte für eine missbräuchliche, rechtswidrige oder sicherheitsgefährdende
Nutzung, darf der Anbieter den Zugang mit Zugang der Kündigung vollständig sperren. In diesem Fall kann die Bereitstellung von Daten in einem geeigneten Exportformat an die Stelle eines lesenden Zugangs treten, soweit gesetzliche Gründe nicht entgegenstehen.
- Im Voraus entrichtete Grundentgelte werden für Zeiträume nach dem Wirksamwerden der Sonderkündigung
anteilig erstattet oder dem vorhandenen Dienstleistungsguthaben gutgeschrieben. Bereits entstandene Entgelte, ausdrücklich bestätigter Mehrverbrauch, Rückbuchungskosten und sonstige bis zum Wirksamwerden der Kündigung entstandene Zahlungsansprüche bleiben bestehen.
- Der Anbieter darf eine Registrierung insbesondere ablehnen oder während des Prüfungszeitraums kündigen,
wenn: a) Zweifel an der Unternehmereigenschaft bestehen, b) unrichtige, unvollständige oder nicht überprüfbare Angaben gemacht wurden, c) konkrete Anhaltspunkte für eine missbräuchliche oder rechtswidrige Nutzung bestehen, d) der Kunde oder eine ihm zuzurechnende Person bereits zuvor erheblich gegen Vertragspflichten verstoßen hat, e) die Nutzung die Sicherheit, Stabilität oder Verfügbarkeit des Portals beeinträchtigen könnte, f) wirtschaftliche, rechtliche, technische oder sicherheitsbezogene Gründe einer dauerhaften Vertragsbeziehung entgegenstehen oder g) dem Anbieter die Aufnahme oder Fortsetzung der Vertragsbeziehung aus einem anderen sachlichen Grund nicht zumutbar erscheint.
- Ein Anspruch auf Abschluss oder Fortsetzung eines Vertrags besteht nicht, soweit sich ein solcher Anspruch
nicht aus zwingenden gesetzlichen Vorschriften ergibt.
- Der Kunde muss richtige und vollständige Registrierungsdaten angeben und diese während der
Vertragslaufzeit aktuell halten.
- Ein kostenpflichtiger Tarifwechsel oder eine kostenpflichtige Zusatzleistung wird erst verbindlich, nachdem dem
Kunden mindestens der konkrete Tarif oder die Zusatzleistung, der Preis, der Abrechnungszeitraum und gegebenenfalls der zeitanteilige Wechselbetrag angezeigt wurden und der Kunde den kostenpflichtigen Vorgang ausdrücklich bestätigt hat. § 24 Vertragslaufzeit und ordentliche Kündigung
- Vertragsbeginn, Mindestvertragslaufzeit, Abrechnungszeitraum und persönlicher Abrechnungstag ergeben sich
aus dem gebuchten Tarif, dem Bestellprozess oder der Auftragsbestätigung.
- Soweit keine andere Mindestvertragslaufzeit vereinbart ist, beträgt die Mindestvertragslaufzeit eines
kostenpflichtigen Tarifs einen Monat ab dem Tag der erstmaligen kostenpflichtigen Freischaltung. Dieser Tag wird zum persönlichen monatlichen Abrechnungstag.
- Nach Ablauf der vereinbarten Mindestvertragslaufzeit können sowohl der Kunde als auch der Anbieter den
Vertrag ohne Angabe von Gründen ordentlich zum nächsten persönlichen monatlichen Abrechnungstag kündigen.
- Die Kündigung kann in Textform, insbesondere per E-Mail, erklärt werden. Der Kunde kann außerdem eine im
Portal bereitgestellte Kündigungsfunktion verwenden. Maßgeblich ist der Zugang der Kündigung beim jeweiligen Empfänger.
- Eine Kündigung des Anbieters wird an die zuletzt im Kundenkonto hinterlegte geschäftliche E-Mail-Adresse
übermittelt. Der Kunde ist verpflichtet, diese E-Mail-Adresse aktuell zu halten und regelmäßig zu kontrollieren.
- Bis zum Wirksamwerden einer ordentlichen Kündigung bleibt der vertragsgemäße Zugang grundsätzlich
bestehen. Der Kunde ist verpflichtet, die von ihm benötigten Rechnungen, Dokumente und Daten spätestens bis zum Wirksamwerden der Kündigung zu exportieren.
- Erfolgt die ordentliche Kündigung durch den Anbieter, kann der Anbieter dem Kunden nach Vertragsende für bis
zu 30 Kalendertage einen ausschließlich lesenden Zugang oder eine andere angemessene Exportmöglichkeit bereitstellen. Ein Anspruch auf die weitere Erstellung, Änderung, Finalisierung oder Versendung von Dokumenten besteht nach Vertragsende nicht.
- Absatz 7 gilt nicht, wenn rechtliche, technische oder sicherheitsbezogene Gründe einer weiteren
Zugangsgewährung entgegenstehen. In diesem Fall darf der Anbieter den Zugang mit Wirksamwerden der Kündigung vollständig sperren.
- Die Kündigung eines kostenpflichtigen Tarifs führt nur dann zu einem Wechsel in den Free-Tarif, wenn dies im
Kündigungsprozess ausdrücklich angeboten und von der jeweils kündigenden Vertragspartei bestätigt wird. Andernfalls endet der Vertrag einschließlich des Kundenkontos zum angegebenen Kündigungszeitpunkt.
- Eine Tarifreduzierung wird grundsätzlich erst zum Ende des laufenden Abrechnungszeitraums wirksam.
- Ein Upgrade auf einen höherwertigen Tarif kann, soweit im Portal angeboten, sofort wirksam werden. Der
konkrete zeitanteilige Wechselbetrag ist dem Kunden vor seiner verbindlichen Bestätigung anzuzeigen.
- Bei einem Wechsel in einen niedrigeren Tarif gelten ab dem Wirksamkeitszeitpunkt die Funktionen und
Nutzungsgrenzen des niedrigeren Tarifs. Der Kunde muss vorher erforderliche Daten exportieren sowie Nutzung, Benutzerzahl und Einstellungen an die Grenzen des neuen Tarifs anpassen.
- Offene Entgelte, bestätigter Mehrverbrauch, Rückbuchungen und bereits entstandene Zahlungsansprüche
bleiben von Tarifwechsel oder Vertragsende unberührt.
- Im Voraus entrichtete Entgelte werden bei einer ordentlichen Kündigung zum Ende des laufenden
Abrechnungszeitraums grundsätzlich nicht anteilig erstattet. Gesetzliche Erstattungsansprüche und ausdrücklich abweichende Vereinbarungen bleiben unberührt.
- Das Recht beider Vertragsparteien zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.
§ 25 Außerordentliche Kündigung aus wichtigem Grund
- Beide Vertragsparteien können den Vertrag aus wichtigem Grund ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist
kündigen.
- Ein wichtiger Grund liegt vor, wenn dem kündigenden Vertragsteil unter Berücksichtigung aller Umstände des
Einzelfalls und unter Abwägung der beiderseitigen Interessen eine Fortsetzung des Vertrags bis zum Ablauf der ordentlichen Kündigungsfrist nicht zugemutet werden kann.
- Ein wichtiger Grund für den Anbieter liegt insbesondere vor, wenn der Kunde:
a) erhebliche Zahlungen trotz Mahnung nicht leistet, b) falsche Angaben zu seiner Identität oder Unternehmereigenschaft macht, c) das Portal rechtswidrig oder missbräuchlich nutzt, d) fingierte, manipulierte oder unberechtigte Rechnungen oder Forderungen erstellt, e) auf fremde Daten oder Unternehmensbereiche zugreift, f) technische Schutzmaßnahmen oder Nutzungsgrenzen umgeht, g) die Sicherheit, Stabilität oder Verfügbarkeit des Portals gefährdet, h) Schadsoftware verbreitet, i) das Portal für unerlaubte Werbung oder sonstige rechtswidrige Kommunikation verwendet oder j) trotz Abmahnung wiederholt erheblich gegen Vertragspflichten verstößt.
- Besteht der wichtige Grund in einer behebbaren Vertragsverletzung, wird grundsätzlich zunächst eine
angemessene Frist zur Abhilfe gesetzt oder eine Abmahnung ausgesprochen.
- Eine Abhilfefrist oder Abmahnung ist nicht erforderlich, wenn:
a) die sofortige Beendigung aufgrund der Schwere des Verstoßes erforderlich ist, b) eine akute Sicherheitsgefahr besteht, c) eine Fortsetzung der Leistung gesetzlich oder behördlich untersagt ist, d) besondere Umstände unter Abwägung der beiderseitigen Interessen eine sofortige Kündigung rechtfertigen oder e) offensichtlich keine erfolgreiche Abhilfe zu erwarten ist.
- Bei einer außerordentlichen Kündigung darf der Anbieter den Zugang mit sofortiger Wirkung sperren, soweit dies
zur Abwehr von Schäden, Missbrauch, Sicherheitsgefahren oder Rechtsverletzungen erforderlich ist.
- Soweit die Gründe der Kündigung einer Bereitstellung nicht entgegenstehen, stellt der Anbieter dem Kunden
seine Daten in einem angebotenen Exportformat zur Verfügung oder ermöglicht einen zeitlich begrenzten lesenden Zugang.
- Schadensersatzansprüche und bereits entstandene Zahlungsansprüche bleiben unberührt.
§ 28 Zulässige und rechtmäßige Nutzung
- Der Kunde darf TNSystem Faktura ausschließlich für eigene, rechtmäßige geschäftliche oder selbstständige
berufliche Zwecke und nur im Rahmen der für ihn geltenden gesetzlichen und vertraglichen Bestimmungen nutzen.
- Der Kunde ist für sämtliche von ihm und seinen Benutzern eingegebenen, importierten, erzeugten, finalisierten,
versendeten oder exportierten Inhalte und Daten verantwortlich. Er muss sicherstellen, dass er zur Verarbeitung und Nutzung dieser Inhalte und Daten berechtigt ist.
- Untersagt ist insbesondere die Nutzung des Portals zur:
a) Erstellung oder Versendung fingierter, manipulierter, irreführender oder inhaltlich unrichtiger Rechnungen, Forderungen, Zahlungserinnerungen oder Mahnungen, b) Geltendmachung tatsächlich nicht bestehender oder nicht berechtigter Forderungen, c) Begehung, Vorbereitung, Unterstützung oder Verschleierung von Betrug, Steuerhinterziehung, Geldwäsche oder sonstigen Straftaten, d) Täuschung über die Identität des Rechnungsausstellers, Rechnungsempfängers, Leistungserbringers oder Leistungsempfängers, e) Verarbeitung personenbezogener Daten ohne eine erforderliche Rechtsgrundlage oder Berechtigung, f) Verletzung von Urheberrechten, Markenrechten, Geschäftsgeheimnissen, Persönlichkeitsrechten oder sonstigen Rechten Dritter, g) Versendung unerlaubter Werbung, Spam-Nachrichten oder sonstiger unzulässiger geschäftlicher Kommunikation, h) Verbreitung von Schadsoftware, schädlichen Dateien oder technisch manipulierten Inhalten, i) Durchführung unbefugter Sicherheitsprüfungen, automatisierter Angriffe, Überlastungsversuche oder Umgehung technischer Schutzmaßnahmen sowie j) sonstigen rechtswidrigen, missbräuchlichen oder vertragswidrigen Zwecken.
- Der Kunde darf über das Portal nur Rechnungen, Forderungen, Mahnungen und sonstige Dokumente erstellen
oder versenden, deren Inhalt er eigenverantwortlich geprüft hat und für deren Erstellung, Verarbeitung und Übermittlung eine ausreichende rechtliche Grundlage besteht.
- Der Anbieter ist nicht verpflichtet, sämtliche Inhalte und Nutzungsvorgänge des Kunden allgemein oder dauerhaft
zu überwachen. Gesetzliche Prüf-, Auskunfts-, Sperr- und Mitwirkungspflichten bleiben unberührt.
- Bestehen konkrete Anhaltspunkte für eine rechtswidrige, missbräuchliche oder sicherheitsgefährdende Nutzung,
darf der Anbieter die hierfür erforderlichen Prüfungen durchführen, Nachweise oder Stellungnahmen verlangen und betroffene Funktionen, Benutzer oder Kundenkonten vorübergehend einschränken oder sperren.
- Der Anbieter darf Daten und Nachweise sichern, soweit dies zur Aufklärung eines konkreten
Missbrauchsverdachts, zur Abwehr von Gefahren, zur Durchsetzung vertraglicher Ansprüche oder zur Erfüllung gesetzlicher Pflichten erforderlich und zulässig ist.
- Der Anbieter darf Informationen an zuständige Behörden oder sonstige berechtigte Stellen übermitteln, soweit
hierzu eine gesetzliche Verpflichtung besteht oder die Übermittlung auf einer sonstigen Rechtsgrundlage zulässig ist.
- Ein erheblicher oder wiederholter Verstoß gegen diese Bestimmungen stellt einen wichtigen Grund zur
außerordentlichen Kündigung nach § 25 dar. Weitergehende Unterlassungs-, Auskunfts-, Schadensersatzund Freistellungsansprüche bleiben unberührt.